OLG Hamm - Beschluss vom 23.03.2015
6 U 21/15
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; ZPO § 286;
Vorinstanzen:
LG Essen, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 127/13

Zurückweisung der Berufung gegen die Abweisung einer Schadensersatzklage aus Verkehrsunfall

OLG Hamm, Beschluss vom 23.03.2015 - Aktenzeichen 6 U 21/15

DRsp Nr. 2015/8322

Zurückweisung der Berufung gegen die Abweisung einer Schadensersatzklage aus Verkehrsunfall

Schadensersatzansprüche gem. § 7 Abs. 1 StVG setzen zumindest voraus, dass die behauptete Verursachung des Schadens durch das gegnerische Fahrzeug und das Ausmaß des dadurch entstandenen Schadens dargelegt werden. Dies erfordert die schlüssige Darlegung der zu dem behaupteten Unfall führenden Umstände. Dem ist nicht genügt, wenn ein Sachverständiger nachvollziehbar feststellt, dass die vorgefundenen Schäden nicht durch das behauptete Unfallgeschehen ausgelöst worden sein können.

Tenor

Es handelt sich um ein Hinweisschreiben.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; ZPO § 286;

Gründe