OLG Karlsruhe - Beschluss vom 13.12.2004
1 Ss 201/04
Normen:
StVG § 25 Abs. 2a S. 1 ;
Fundstellen:
NZV 2005, 211
VRS 108, 292

Zusammentreffen von Fahrverbot und vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.12.2004 - Aktenzeichen 1 Ss 201/04

DRsp Nr. 2005/13928

Zusammentreffen von Fahrverbot und vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis

»1. Liegen die Anordnungsvoraussetzungen des § 25 Abs. 2a vor, so steht dem Gericht kein Ermessen zu, ob es die Vorschrift anwendet oder nicht (Anschluss an OLG Düsseldorf, DAR 1998, 402). 2. Trifft ein derartiges Fahrverbot mit dem durch eine Verwaltungsbehörde angeordneten vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis zusammen, so steht das Analogieverbot einer Anschlussvollstreckung des Fahrverbots nach § 25 Abs. 2a S. 2 entgegen. 3. In einem solchen Fall ist es für den Beginn der Verbotsfrist ausreichend, wenn der Betroffene der Vollstreckungsbehörde nach Eintritt der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung mitteilt, dass sich der Führerschein bei einer anderen Behörde in amtlicher Verwahrung befindet und ab welchem Zeitpunkt innerhalb der Viermonatsfrist das Fahrverbot wirksam werden soll.«

Normenkette: