OVG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 22.09.2010
3 L 341/09
Normen:
GemFortEntwG LSA Art. 3 § 1; StVO § 45 Abs. 9; GG Art. 80 Abs. 1 S. 2; VwVfG § 35 S. 2;

Zuständigkeit der Gemeinden als örtliche Straßenverkehrsbehörden für die Anordnung von Sperrpfosten

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.09.2010 - Aktenzeichen 3 L 341/09

DRsp Nr. 2010/21885

Zuständigkeit der Gemeinden als örtliche Straßenverkehrsbehörden für die Anordnung von Sperrpfosten

Die Gemeinden sind nach Art. 3 § 1 GemFortEntwG LSA als örtliche Straßenverkehrsbehörden für die Anordnung von Sperrpfosten (§ 45 Abs. 9 StVO) seit dem 01. Januar 2005 nicht mehr zuständig.

Normenkette:

GemFortEntwG LSA Art. 3 § 1; StVO § 45 Abs. 9; GG Art. 80 Abs. 1 S. 2; VwVfG § 35 S. 2;

Gründe

I.

Die Kläger wenden sich gegen die Aufstellung eines Pollers, mit dem der vor ihrem Grundstück verlaufende Weg von der Straße H-Plan abgesperrt wird.