Die Berufung des Klägers gegen das am 10.12.2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz zu 6/7 dem Kläger und zu 1/7 der Beklagten auferlegt werden.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 6/7 und der Beklagten zu 1/7 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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