OLG Hamm - Urteil vom 20.07.2010
I-28 U 2/10
Normen:
BGB § 434; BGB § 437 Nr. 3;
Fundstellen:
DAR 2010, 707
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, vom 10.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 112/09

Zustandekommen eines Kaufvertrages über gebrauchte Lastkraftwagen bei Einschaltung eines Zwischenhändlers

OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2010 - Aktenzeichen I-28 U 2/10

DRsp Nr. 2010/16779

Zustandekommen eines Kaufvertrages über gebrauchte Lastkraftwagen bei Einschaltung eines Zwischenhändlers

1. Verhandelt der Fahrzeughalter mit einer Person, die vortäuscht, Kaufinteressent zu sein, über den Ankauf des Fahrzeugs, begründet ein vorübergehendes unbeaufsichtigtes Liegenlassen des Fahrzeugbriefs keine Anscheinsvollmacht, wenn sich der scheinbare Kaufinteressent im unmittelbaren Anschluss daran gegenüber einen echten Kaufinteressenten als Angestellter des Verkäufers ausgibt und das Fahrzeug veräußert. 2. Zu den Voraussetzungen einer Haftung für schuldhaftes Nichtverhindern vollmachtloser Vertretung unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10.12.2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz zu 6/7 dem Kläger und zu 1/7 der Beklagten auferlegt werden.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 6/7 und der Beklagten zu 1/7 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.