BayObLG - Beschluß vom 14.07.1987
2 ObOWi 220/87
Normen:
StVO § 10 ;
Fundstellen:
DAR 1988, 362 (Bär)

Zuziehen eines Einweisers beim rückwärts Herausfahren aus einem Grundstück

BayObLG, Beschluß vom 14.07.1987 - Aktenzeichen 2 ObOWi 220/87

DRsp Nr. 1998/9709

Zuziehen eines Einweisers beim rückwärts Herausfahren aus einem Grundstück

»Wer aus einem Grundstück rückwärts herausfährt muß nur bei Vorliegen besonderer Umstände einen Einweiser zuziehen.«

Normenkette:

StVO § 10 ;
Fundstellen
DAR 1988, 362 (Bär)