Einstellung des Verfahrens wegen falscher Tatortangabe im Bußgeldbescheid

An die

Bußgeldstelle

... (Anschrift)

Az.: ...

In dem Bußgeldverfahren

gegen ...

zeige ich, ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichernd, an, Herrn ... im anhängigen Ordnungswidrigkeitenverfahren zu verteidigen. Namens und in Vollmacht des Betroffenen erhebe ich gegen den Bußgeldbescheid vom ..., diesem am ... zugestellt,

Einspruch

und rege bereits jetzt an,

das Verfahren nach §  47 Abs.  1 OWiG einzustellen.

Zur

Begründung

führe ich aus, dass der Bußgeldbescheid wegen formaler Mängel unwirksam und nicht geeignet ist, rechtliche Wirkung herbeizuführen. Das Verfahren ist daher einzustellen.

Dem Betroffenen wird zur Last gelegt, um 1.10 Uhr nachts in ... auf einer auch um diese Zeit noch belebten Hauptverkehrsstraße die Ampelanlage an der Kreuzung ... bei Rotlicht passiert zu haben. Richtigerweise sind zwei Verkehrsampeln im Abstand von ca. 100 m, nämlich an der ... Kreuzung und an der ... Kreuzung vorhanden. Der Mandant ist von ... gekommen und zwischen diesen beiden Ampeln nach rechts auf die Hauptstraße eingebogen, so dass er die ... Kreuzungsampel überhaupt nicht passiert hat. Die von ihm überquerte Ampel zeigte Grünlicht.

Damit ist im Bußgeldtatbestand ein völlig anderer Lebenssachverhalt i.S.v. §  264 StPO, §  46 OWiG dargelegt.