Verwaltungsgericht
...
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
In Sachen
Stefan Schmidt
- Kläger und Antragsteller -
vertreten durch den Unterfertigten
gegen
(Anschrift Rechtsträger Fahrerlaubnisbehörde)
vertreten durch (Fahrerlaubnisbehörde),
diese vertreten durch (Amtsleiter)
- Beklagte(r) und Antragsgegner(in) -
wegen: Abschleppkosten
erheben wir namens und im Auftrag des Klägers Anfechtungsklage mit den
Anträgen,
I. Der Bescheid der/des Beklagten vom 01.08.2016 wird aufgehoben.
II. Der/die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Begründung:
I.
Mit dem streitgegenständlichen Bescheid wurden gegenüber dem Kläger Abschleppkosten i.H.v. 150 Euro festgesetzt. Im Zeitpunkt des Abschleppvorgangs war das Fahrzeug des Klägers tatsächlich verkehrswidrig abgestellt. Es handelte sich jedoch um mobile Verkehrszeichen, die erst am Morgen des Abschlepptags selbst aufgestellt wurden. Sie dienten der Durchführung von Bauarbeiten. Der zuständigen Straßenverkehrsbehörde war bereits drei Wochen vorher bekannt, dass die Bauarbeiten an dem fraglichen Tag durchgeführt werden sollten.
II.
Die Klage ist zulässig und begründet.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|