Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Anordnung von Radfahrstreifen gem. § 80 Abs. 5 VwGO

An das

Verwaltungsgericht ...

(Anschrift)

vorab per Telefax

 

In Sachen

Jürgen Siekmann (Adresse)

- Kläger und Antragsteller -

vertreten durch den Unterfertigten

gegen

(Rechtsträger der die verkehrsrechtliche Anordnung erlassenden Behörde), vertreten durch (Behörde, die den Bescheid erlassen hat), diese vertreten durch (Amtsleiter)

- Beklagte und Antragsgegnerin -

wegen verkehrsrechtlicher Anordnung

zeigen wir unter Vollmachtsvorlage die anwaltliche Vertretung des Klägers an und stellen zusätzlich zu der von ihm bereits erhobenen Anfechtungsklage (Az. ...) folgenden

Antrag:

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers wird angeordnet.

Begründung

Hinsichtlich der Sachverhaltsdarstellung wird auch die bereits erhobene Klage Bezug genommen.

Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist zulässig und begründet. Das Gericht trifft insoweit eine eigene Ermessensentscheidung, die sich den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientiert. Hier bestehen eindeutige Hauptsacheerfolgsaussichten zugunsten des Mandanten. Die streitgegenständliche verkehrsrechtliche Anordnung ist rechtswidrig.