An das
Verwaltungsgericht ...
(Anschrift)
vorab per Telefax
In Sachen
Jürgen Siekmann (Adresse)
- Kläger und Antragsteller -
vertreten durch den Unterfertigten
gegen
(Rechtsträger der die verkehrsrechtliche Anordnung erlassenden Behörde), vertreten durch (Behörde, die den Bescheid erlassen hat), diese vertreten durch (Amtsleiter)
- Beklagte und Antragsgegnerin -
wegen verkehrsrechtlicher Anordnung
zeigen wir unter Vollmachtsvorlage die anwaltliche Vertretung des Klägers an und stellen zusätzlich zu der von ihm bereits erhobenen Anfechtungsklage (Az. ...) folgenden
Antrag:
Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers wird angeordnet.
Begründung
Hinsichtlich der Sachverhaltsdarstellung wird auch die bereits erhobene Klage Bezug genommen.
Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist zulässig und begründet. Das Gericht trifft insoweit eine eigene Ermessensentscheidung, die sich den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientiert. Hier bestehen eindeutige Hauptsacheerfolgsaussichten zugunsten des Mandanten. Die streitgegenständliche verkehrsrechtliche Anordnung ist rechtswidrig.
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