4.1 Gesetzliche Gebühren

Autor: Koehl

Für die gesetzlichen Gebühren kommt es auf die Tätigkeiten und die Tätigkeitsabschnitte des Verteidigers an, also beispielsweise darauf, ob das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren endet oder ob es zu einer Hauptverhandlung kommt, der möglicherweise noch eine Rechtsmittelinstanz folgt. Gesondert hingewiesen werden muss auf die Gebührensituation bei einem möglichen Übergang vom Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft auf die Bußgeldstelle. Auch auf das Kostenrisiko bei der Verfahrenseinstellung nach § 47 OWiG muss hingewiesen werden. Gleiches gilt für anfallende Verfahrenskosten, vor allem solche, die bei der Hinzuziehung von Sachverständigen entstehen und die möglicherweise völlig unverhältnismäßig zur drohenden Bußgeldhöhe sind.