Autor: Koehl |
Schließlich muss abgeklärt werden, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht, was im Verkehrsrecht häufig der Fall ist. Vorab sollte eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung und ggf. die Zahlung eines Vorschusses eingeholt bzw. vereinbart werden.
PraxistippEine etwaige Einstandspflicht der Rechtsschutzversicherung entfällt rückwirkend, wenn der Betroffene rechtskräftig wegen vorsätzlicher Begehung einer Ordnungswidrigkeit verurteilt wird. Darauf muss der Mandant hingewiesen werden. Einen bereits geleisteten Vorschuss seitens der Rechtsschutzversicherung würde diese in einem solchen Fall vom Mandanten zurückfordern; auch hierauf ist der Mandant hinzuweisen. |
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