Autor: Koehl |
Die auf den Mandanten zukommenden Kosten sollten diesem vorab wenigstens annäherungsweise mitgeteilt werden.
Zu den Details der Kosten im verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren wird im Übrigen auf das Kapitel 2.A.2 ("Kosten und Gebühren"), verwiesen (samt Mandatssituation 2.1., und Mandatssituation 2.2.
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