Autor: Sitter |
Die Vergütung in Bußgeldsachen verläuft analog wie im Strafverfahren und ist im Teil 5 VV RVG geregelt.
Folgende Gebühren fallen grundsätzlich an:
Grundgebühr, Nr. 5100 VV RVG; | ||||||
Verfahrensgebühr im vorbereitenden Verfahren, Nr. 5103 VV RVG; | ||||||
Verfahrensgebühr im gerichtlichen Verfahren, Nr. 5109 VV RVG; | ||||||
Terminsgebühr im gerichtlichen Verfahren, Nr. 5110 VV RVG; | ||||||
Zusatzgebühren wie
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Gebühren in der Rechtsbeschwerde, Nr. 5113 und 5114 VV RVG. |
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