Autor: Sitter |
Bekanntlich wird im OWi-Verfahren allenfalls Beratungshilfe, aber keine Prozesskostenhilfe gewährt. Die Beiordnung als Pflichtverteidiger ist immer noch die krasse Ausnahme. Wer als Betroffener einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung im OWi-Verfahren mandatieren will, sollte daher über Verkehrsrechtsschutz verfügen.
Hierbei hat der Rechtsanwalt dem Mandanten gleich im ersten Gespräch vor Augen zu führen, dass der Rechtsschutzversicherer zwar die Verfahrenskosten deckt, aber nicht alle entstehenden Kosten des Rechtsanwalts übernimmt. Dies kann vor allem dann zu Härten führen, wenn eine exorbitante Selbstbeteiligung vereinbart oder eine Hauptverhandlung an einem weit entfernten Gericht wahrzunehmen ist. Der Versicherer übernimmt weder Reisekosten noch Abwesenheitsgelder. Mindestens insoweit sollte der Rechtsanwalt mit seinem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung treffen, dass dieser eine Reisekostenpauschale zahlt.
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