Mandatssituarion 5.6: Vorladung zum Verkehrsunterricht

Autor: Koehl

Sachverhalt Checkliste Lösung Muster

Der Mandant Jürgen Siekmann ist stolzer Besitzer eines Oldtimers, mit dem er rege am Straßenverkehr teilnimmt.

Im Rahmen einer am 02.07.2018 vorgenommenen Verkehrskontrolle stellten Polizeibeamte fest, dass der Mandant in seinem Oldtimer kein Warndreieck, keinen Verbandskasten sowie keine Warnwesten mitführte. Bei der Kontrolle zeigte sich Herr Siekmann - wie er im Mandantengespräch selbst zugibt - wenig einsichtig. Vielmehr verhielt er sich deutlich genervt und belehrte die Polizeibeamten dahingehend, "in so ein Fahrzeug passe das nicht rein". Zudem fragte er die Polizeibeamten, ob sie "nichts Besseres zu tun" hätten. Weiter äußerte er, die Verpflichtung zur Mitführung der genannten Gegenstände sei ihm zwar bekannt, aber egal, da dies ohnehin nicht wichtig sei.

Aufgrund dieses Sachverhalts wurde gegenüber dem Mandanten am 20.07.2018 eine bestandskräftige Verwarnung samt Verwarngeld i.H.v. 43,50 Euro erlassen, auf die der Kläger zahlte.

Mit Schreiben vom 30.07.2018 bat die Polizeiinspektion die zuständige Behörde, das Landratsamt, um Prüfung einer Vorladung zum Verkehrsunterricht. Mit Schreiben vom 06.08.2018 teilte das Landratsamt dem Mandanten mit, dass beabsichtigt sei, ihn wegen des vorgenannten Verkehrsverstoßes zum Verkehrsunterricht vorzuladen, und hörte ihn hierzu an.