Mandatssituation 7.5: Traffiphot III

Autor: Weingran

Sachverhalt Checkliste Lösung Muster

Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein Rotlichtverstoß vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. In der Akte finden Sie ein einzelnes Messfoto. Auf Nachfrage bei der Bußgeldstelle erhalten Sie die Antwort, dass ein zweites Messfoto leider nicht vorhanden, der Rotlichtverstoß aber ausreichend dokumentiert sei. Das Traffiphot III, das den Rotlichtverstoß festgehalten habe, sei überaus zuverlässig und man würde ja eindeutig sehen, dass der Betroffene bei 1,6 Sekunden Rotlicht über die Haltelinie gefahren sei.

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Liegt ein Eichschein vor?

Liegt ein Schulungsnachweis vor?

Liegen die sonstigen PTB-Anforderungen vor?

Sind zwei Messfotos vorhanden?

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Funktionsweise

Beim Messsystem Traffiphot III werden alle Fahrzeuge, die während der Rotphase die Sensorschleife überfahren, durch zwei Fotos registriert. Dabei kann der Abstand der beiden Fotos einstellbar zeitabhängig zwischen 0,5 und 5 Sekunden erfolgen oder durch eine zweite Induktionsschleife ein zweites Foto ausgelöst werden. Nur im letzteren Fall lässt sich die mittlere Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeugs errechnen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.02.2017 - IV-1 RBs 264/16).

Innerörtlicher Rotlichtverstoß

Für einen innerörtlichen Rotlichtverstoß bedarf es zweier Feststellungen: