OLG Oldenburg - 31.05.1978 (2 U 236/77)
Daß ein Geschädigter seinen Schaden grundsätzlich auch dann noch auf der Grundlage der mutmaßlichen Reparaturkosten berechnen darf, wenn er das Fahrzeug unrepariert veräußert hat, steht nach der Rechtsprechung des BGH [...]