OLG Köln - 16.01.1987 (Ss 742/86)
»Die Ausführungen, mit denen das AG die Annahme vorsätzlichen Handelns begründet, unterliegen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Vorsatz i. S. des § 316 Abs. 1 StGB bedeutet, daß der Täter seine Fahruntauglichkeit [...]