AG Bielefeld - Urteil vom 31.03.1987
15 C 80/87
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen:
zfs 1990, 81

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

AG Bielefeld, Urteil vom 31.03.1987 - Aktenzeichen 15 C 80/87

DRsp Nr. 2007/21805

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

600 DM [300 EUR] Schmerzensgeld für eine erwachsene Person aus Verkehrsunfall mit folgenden Verletzungen: HWS-Syndrom, Schädelprellung sowie eine Gehirnerschütterung. Zweiwöchige ambulante Behandlung.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;
Fundstellen
zfs 1990, 81