LG Amberg - Urteil vom 12.05.1987
1 O 924/86
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

LG Amberg, Urteil vom 12.05.1987 - Aktenzeichen 1 O 924/86

DRsp Nr. 2007/21714

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

15000 DM [7500 EUR] Schmerzensgeld für einen 4 1/2-jährigen Jungen aus Verkehrsunfall mit folgenden Verletzungen: Oberschenkelschaftfraktur und Unterschenkelfraktur rechts sowie Riß- und Quetschwunden im Gesicht. 58 Tage stationäre Behandlung. Achsfehlstellung des rechten Beins, Verkürzung um zwischen 1 und 1,5 cm.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1 ; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung) ;