LG Würzburg - Urteil vom 25.02.1987
4 S 1774/86
Normen:
StVO § 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
r+s 1987, 190
r+s 1987, 190
r+s 1987, 190

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem zuvor ins Schleudern geratenen, an der Mittelleitplanke stehen gebliebenen Fahrzeug

LG Würzburg, Urteil vom 25.02.1987 - Aktenzeichen 4 S 1774/86

DRsp Nr. 1998/12365

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem zuvor ins Schleudern geratenen, an der Mittelleitplanke stehen gebliebenen Fahrzeug

1. Das in StVO § 3 Abs. 1 enthaltene Gebot, die Geschwindigkeit den Verkehrsverhältnissen anzupassen, erstreckt sich auch auf Hindernisse, die von anderen Verkehrsteilnehmern verschuldet worden sind.2. Fährt ein Fahrzeugführer auf ein Fahrzeug auf, das zuvor ins Schleudern geraten und nach einem Anstoß an die Mittelleitplanke stehen geblieben war, so erhält er nur ein Drittel seines Schadens ersetzt.

Normenkette:

StVO § 3 Abs. 1 ;
Fundstellen
r+s 1987, 190
r+s 1987, 190
r+s 1987, 190