AG Bayreuth - Beschluß vom 18.08.1995 (2 Cs 6 Js 2815/95) - DRsp Nr. 1996/4197
AG Bayreuth, Beschluß vom 18.08.1995 - Aktenzeichen 2 Cs 6 Js 2815/95
DRsp Nr. 1996/4197
Besondere Gründe, die bei einer fahrlässigen Körperverletzung die Zulassung der Nebenklage rechtfertigen, liegen auch bei schweren Verletzungen nicht vor, wenn die Schadensersatzansprüche dem Grunde nach nicht bestritten werden.