AG Celle - Urteil vom 11.08.1995 (22 OWi 45 Js 4866/95-390/95) - DRsp Nr. 1996/4232
AG Celle, Urteil vom 11.08.1995 - Aktenzeichen 22 OWi 45 Js 4866/95-390/95
DRsp Nr. 1996/4232
»Ein Kraftfahrer, der an einer Kreuzung bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens die Haltelinie nach Ablauf der Räumphase für den Querverkehr überfährt, verstößt auch dann gegen das Haltegebot des § 37 Abs. 2 Nr. 1StVO, wenn der Querverkehr seinerseits Rotlicht hat. Ein Regelfall nach Nr. 34.2 Bußgeldkatalog liegt in diesem Fall nicht zwingend vor.«