AG Gronau - Urteil vom 28.09.1995 (3 C 38/95) - DRsp Nr. 1996/29571
AG Gronau, Urteil vom 28.09.1995 - Aktenzeichen 3 C 38/95
DRsp Nr. 1996/29571
Ein Vergleich ist auch dann anzunehmen, wenn die eine Seite als Gegenleistung für die Ankündigung einer Klagerücknahme die Kosten des Rechtsstreits übernimmt.