Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem den Gehweg benutzenden Radfahrer
AG Ibbenbüren, Urteil vom 10.10.1995 - Aktenzeichen 3 C 726/95
DRsp Nr. 1996/29581
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem den Gehweg benutzenden Radfahrer
Benutzt ein Radfahrer verbotswidrig den linken Gehweg und stößt er beim Überqueren der Straße mit einem Pkw zusammen, dem die Sicht auf den linken Gehweg versperrt war, ist von einer alleinigen Haftung des Radfahrers auszugehen.