AG Plön - Urteil vom 11.05.1995 (2 C 245/95) - DRsp Nr. 1996/29593
AG Plön, Urteil vom 11.05.1995 - Aktenzeichen 2 C 245/95
DRsp Nr. 1996/29593
Steht bei der Kalkulation der Reparaturkosten fest, daß die üblichen Reparaturarbeiten und die Lackierarbeiten nicht in einer Werkstatt möglich sind, so sind zusätzliche Verbringungskosten auch fiktiv zu ersetzen.