OLG Hamburg - Beschluss vom 11.06.2004 (14 U 35/04)
Der Beschluss beruht auf § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO. Der Senat ist davon überzeugt, dass 1. die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat, 2. die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und 3. die Fortbildung des [...]