Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen - 5. Kammer - vom 13.01.2010 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren ebenfalls auf 3.750,00 Euro festgesetzt.
I.
Der 1983 geborene Antragsteller erwarb am 08.06.2007 eine Fahrerlaubnis der Klassen B, M, S und L, die am 24.04.2008 um die Klassen C, CE und T erweitert wurde.
Am 27.03.2009 führte der Antragsteller unter der Wirkung von Cannabis ein Kraftfahrzeug. Bei der Untersuchung einer Blutprobe wurde der Cannabiswirkstoff THC in der Konzentration vom 9 ng/ml und das Stoffwechselprodukt THC-Carbonsäure mit einer Konzentration von 90 ng/ml in seinem Blutserum festgestellt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|