Schreiben an Bußgeldbehörde: Absehen vom Fahrverbot gegen Verdopplung der Geldbuße bei freiwilliger Nachschulung

An die

- Bußgeldbehörde -

... (Anschrift)

Az.: ...

In dem

Bußgeldverfahren

gegen ...

wegen Ordnungswidrigkeit

rege ich an namens und in Vollmacht des Betroffenen,

     von der Anordnung des Fahrverbots gegen Verdopplung der Regelgeldbuße abzusehen.

Im Einzelnen:

Die Betroffene hat bereits eingeräumt, zum Tatzeitpunkt das Kfz geführt zu haben. Damit hat sie die Verantwortung für die Verkehrsordnungswidrigkeit auch übernommen.

Im Übrigen ist zu sehen, dass sie derzeit "nur" Lehrerin auf Probe ist und wegen des unzureichenden Anschlusses an den ÖPNV auf die Benutzung ihres Kfz auch angewiesen ist. Insoweit wird auf den beigefügten Fahrplanausdruck des ÖPNV verwiesen.

Hierbei wird nicht verkannt, dass typische Folgen, die ein Fahrverbot mit sich bringt, wie z.B. Zeitverluste durch Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder finanzielle Nachteile durch das Einstellen von Fahrern etc., hinzunehmen sind und das Absehen von der Anordnung des Regelfahrverbots nicht rechtfertigen (OLG Düsseldorf, VRS 89, 231), weil die Betroffene die mit dem Regelfahrverbot verbundenen typischen nachteiligen Folgen für die überschaubare Dauer des Fahrverbots in aller Regel als vorhersehbar und selbst verschuldet hinzunehmen hat (KG, VRS 127, 259; OLG Hamm, DAR 2002, 85; AG Haßfurt, DAR 2013, 285).