Antrag auf vollständige Akteneinsicht

An die

Bußgeldstelle

... (Anschrift)

In der Bußgeldsache

gegen ...

wegen ...

zeige ich an, Herrn/Frau ... in der anhängigen Ordnungswidrigkeitensache zu vertreten/verteidigen. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichere ich anwaltlich.

Namens und im Auftrag meines Mandanten lege ich gegen den Bußgeldbescheid vom ..., zugestellt am ...,

Einspruch

ein und

beantrage

Akteneinsicht.

Umgehende Rückgabe versichere ich anwaltlich. Ich

beantrage

weiterhin eine

Stellungnahmefrist gem. §  69 Abs.  2 Satz 3 OWiG

von vier Wochen ab Erhalt der Akte. Hinsichtlich des Akteninhalts darf ich um Aktenvollständigkeit bitten, insbesondere sollten die unten angeführten Unterlagen enthalten sein. Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des EGMR die Ermittlungsbehörde i.S.d. Waffengleichheit dem Betroffenen alle ihr zugänglichen Beweismittel zur Verfügung stellen muss (EGMR, Beschl. v. 24.06.2003 - Dowsett -, Nr. 39482/93, Rdnr. 41 ff.; EGMR, Beschl. v. 23.06.1993 - Ruiz-Mateos - Nr. 12952/93, Rdnr. 67 ff.; Sommer, in: AnwK- StPO, 2. Aufl., Art. 6 EMRK Rdnr. 44 m.w.N.; Karpenstein/Mayer, EMRK, 2012, Art. 6 Rdnr. 115 ff.). Der Grundsatz der Waffengleichheit ist dann verletzt, wenn Unterlagen verwertet werden, die nicht auch dem Betroffenen und der Verteidigung zugänglich gemacht worden sind. Ich erbitte daher Einsicht in:

-   Rohmessdaten in unverschlüsselter Form;

-   Testfoto Messanfang/Messbeginn;