Mandatssituation 6.11: Fahrtenschreiber

Autor: Weingran

Sachverhalt Checkliste Lösung Muster

Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein innerörtlicher Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Aus der Bußgeldakte bzw. dem Schaublatt des Fahrtenschreibers, das zu der Akte genommen worden war, ergibt sich zwar, dass der Mandant an dem Tag schneller als 50 km/h fuhr. Jedoch ist überhaupt nicht erkennbar, wo der Mandant die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritt oder ob er nicht sogar für ein Teilstück außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs war. Der Zeitraum unmittelbar vor dem Anhalten des Fahrzeugs des Mandanten weist keine Unregelmäßigkeiten auf.

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Ist ein Tatort angegeben?

Ist die dort geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit dokumentiert?

Wie konnte die abgelesene Geschwindigkeit diesem zugeordnet werden?