Autor: Weingran |
Sachverhalt Checkliste Lösung Muster
Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Aus der Bußgeldakte ergibt sich, dass der Mandant unmittelbar hinter dem Ortseingangsschild gemessen wurde. Die damit innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Weil die Messung in Nordrhein-Westfalen stattfand, liegt ein Verstoß gegen die dort geltende Richtlinie zur Geschwindigkeitsüberwachung nicht vor. Dem Mandanten geht es im Wesentlichen um das Fahrverbot, das ihn hart treffe.
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Ist die Messung unmittelbar hinter dem Ortseingangsschild zulässig? |
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