Mandatssituation 2.3: Messwerteüberprüfung durch Private

Autor: Sitter

Sachverhalt Checkliste Lösung Muster 1 Muster 2

Der Betroffene ist innerorts an einer kürzlich installierten stationären Blitzersäule geblitzt worden. Der Bußgeldbescheid bezeichnet als Medium lediglich "Lasermessung". Rechtsanwalt R, der ihn verteidigt, findet heraus, dass es sich um ein Messgerät vom Typ "TraffiStar S 350" handelt und holt vorgerichtlich ein Sachverständigengutachten über die Richtigkeit der Messung ein. Der Sachverständige ermittelt anhand der schließlich von der Behörde zur Verfügung gestellten fragmentarischen Unterlagen, dass das Messgerät automatisch Falldateien generiert und auf den Server des Geräteherstellers hochlädt. Nach Freigabe durch einen Mitarbeiter der Stadt erfolgt durch dieses Unternehmen eine "Aufbereitung" der Daten in Form einer Verbesserung der Bildqualität durch Aufhellung sowie die Vergrößerung der Fotos von Kennzeichen und Fahrer. Es besteht der Verdacht, dass bei schlechter Bildqualität die Behörde ohne Aufarbeitung im Einzelfall eine Ordnungswidrigkeit nicht verfolgen könne.