OLG Köln - Beschluss vom 11.09.2015
1 RBs 172/15
Normen:
StVG § 24; StVG § 25;

Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed in der Softwareversion 1.5.5 mit TUFF-Viewer 3.45.1

OLG Köln, Beschluss vom 11.09.2015 - Aktenzeichen 1 RBs 172/15

DRsp Nr. 2015/20377

Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed in der Softwareversion 1.5.5 mit TUFF-Viewer 3.45.1

Bei dem Messverfahren mit dem Messgerät PoliScan Speed in der Softwareversion 1.5.5 mit TUFF-Viewer 3.45.1 handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren.

Tenor

I.

Der Zulassungsantrag wird als unbegründet verworfen.

II.

Die Rechtsbeschwerde gilt damit als zurückgenommen (§ 80 Abs. 4 S. 4 OWiG).

III.

Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht trägt der Betroffene.

Normenkette:

StVG § 24; StVG § 25;

Gründe

Der Zulassungsantrag hat keinen Erfolg.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat in ihrer Stellungnahme folgendes ausgeführt:

I.

Mit Bußgeldbescheid vom 25.11.2013 (Bl. 35 f. d. VV.), der Verteidigerin der Betroffenen am 28.11.2013 zugestellt (Bl. 37, 37 R d. VV.), hat der Oberbürgermeister der Stadt L die Betroffene wegen einer am 10.06.2013 um 18:41 Uhr in L auf der Bundesautobahn A 0, Kilometer 419,400, in Fahrtrichtung T begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h gemäß §§ 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2, 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKatV eine Geldbuße in Höhe von 80,00 Euro festgesetzt.