VG Arnsberg, vom 18.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 2577/15
Erlass einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers i.R.e. Geschwindigkeitsverstoßes
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.02.2017 - Aktenzeichen 8 A 671/16
DRsp Nr. 2017/1954
Erlass einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers i.R.e. Geschwindigkeitsverstoßes
1. Zu den angemessenen Ermittlungsmaßnahmen der Bußgeldbehörde gehört grundsätzlich, dass der Halter möglichst umgehend - im Regelfall innerhalb von zwei Wochen - von dem mit seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsverstoß benachrichtigt wird, damit er die Frage, wer zur Tatzeit sein Fahrzeug geführt hat, noch zuverlässig beantworten kann und der Täter Entlastungsgründe vorbringen kann.
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