BVerwG - Beschluss vom 09.09.1999
3 B 94.99
Normen:
FeV § 40, Anlage 13 ; StVZO § 31 a ;
Fundstellen:
DAR 2013, 290
DRsp II(294)317b
NZV 2000, 386

Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

BVerwG, Beschluss vom 09.09.1999 - Aktenzeichen 3 B 94.99

DRsp Nr. 2004/1290

Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

Nur ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht rechtfertigt die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage; ob ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht vorliegt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen; auch ein Verkehrsverstoß, der mit nur einem Punkt im Sinne der einschlägigen Anlage zur Fahrerlaubnisverordnung bewertet wird, kann von einigem Gewicht sein.

Normenkette:

FeV § 40, Anlage 13 ; StVZO § 31 a ;
Fundstellen
DAR 2013, 290
DRsp II(294)317b
NZV 2000, 386