Mandatssituation 9.5: Vorsätzliche oder fahrlässige Begehung

Autor: Koehl

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Das Amtsgericht hat den Kfz-Mechaniker Johann Perle wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1 StVG verurteilt, nachdem dieser mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,65 ‰ ein Kfz im Straßenverkehr geführt hatte. Es wurden eine Geldbuße i.H.v. 500 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt, nachdem Johann Perle Ersttäter ist. Dieser will die Sache nicht auf sich sitzen lassen. Er begibt sich zu seinem Rechtsanwalt und beauftragt diesen, einen erfolgversprechenden Rechtsbehelf gegen das Urteil einzulegen.

Der Rechtsanwalt lässt sich eine Vollmacht unterzeichnen und nimmt Einsicht in das von Johann Perle mitgebrachte amtsgerichtliche Urteil. Er stellt fest, dass sich aus dem Urteil an keiner Stelle ergibt, ob Johann Perle wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Begehung der Ordnungswidrigkeit verurteilt wurde.

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Vgl. die Checkliste zu Mandatssituation 9.1.