Autor: Koehl |
Die vorwerfbare Verwirklichung des Tatbestands einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit hat häufig auch verkehrsverwaltungsrechtliche Konsequenzen. Diese sind vom Rechtsanwalt im Rahmen der Verteidigung in ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verfahren stets zu beachten. Insbesondere kommen als Folge von verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten in Betracht:
die Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktsystem, |
fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen bei Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe, |
die Entziehung der Fahrerlaubnis außerhalb des Punktsystems wegen charakterlicher Mängel, |
die Verpflichtung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht, |
das sicherheitsrechtliche Abschleppen eines Kfz, |
eine Fahrtenbuchauflage, |
die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauchs und |
die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums, |
die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung wegen der (wiederholten) Begehung von Ordnungswidrigkeiten und |
die Androhung eines Zwangsgeldes zur Verhinderung weiteren Autoposings. |
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