Widerspruch gegen Abschleppmaßnahme wegen nicht ordnungsgemäßer Bereifung

An die

. (Verwaltungsbehörde)

... (Anschrift)

Az. ...

Kostenbescheid vom ...

gegen ...

wegen ...

 

In der vorbezeichneten Angelegenheit vertrete ich .... Meine Vollmacht liegt bei. Gegen den Bescheid vom ..., Az. ..., lege ich hiermit Widerspruch ein.

Begründung

Der angefochtene Bescheid ist aufzuheben. Der Bescheid ist rechtswidrig und mein Mandant wird durch ihn in seinen Rechten verletzt.

Die angefallenen Abschleppkosten können von meinem Mandanten nicht als Kosten der unmittelbaren Ausführung einer polizeilichen Maßnahme gefordert werden. Die polizeilichen Maßnahmen waren nicht rechtmäßig. Wenn sich ein Kfz wegen nicht vorschriftsgemäßer Bereifung (§  36 Abs.  2 StVZO) in einem nicht vorschriftsgemäßen Zustand befindet, darf die Straßenverkehrsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im Verkehr untersagen oder beschränken (§  17 ). Diese Norm dient dem Zweck, den Gefahren, die von nicht vorschriftsgemäßen Fahrzeugen ausgehen können, zu begegnen. §  Abs.  schließt daher als spezialgesetzliche Regelung für seinen Anwendungsbereich den Rückgriff auf polizeiliche Generalklauseln aus (so u.a. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 08.03.1993 - ). Gleiches gilt für die Beschlagnahme. Eine weitergehende Gefahr als diejenige, die durch die Maßnahmen nach §  erfasst werden sollen, liegt nicht vor.