Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. I S. 1146
Siebenter Teil Anwaltsgerichtliches Verfahren Dritter Abschnitt Rechtsmittel Erster Unterabschnitt Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichts
Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. I S. 1146
Siebenter Teil Anwaltsgerichtliches Verfahren Dritter Abschnitt Rechtsmittel Erster Unterabschnitt Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichts
§ 144 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Anwaltsgerichtshof
BRAO ( Bundesrechtsanwaltsordnung )
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht oder dem obersten Landesgericht wahrgenommen, bei dem der Anwaltsgerichtshof errichtet ist.