Autor: Grziwotz |
Am 01.01.2012 ging das Zentrale Testamentsregister an den Start.
Betrieben wird das elektronische Register von der Bundesnotarkammer. In ihm werden Daten zur Person des Erblassers, zu erbfolgerelevanten Urkunden sowie zur Verwahrstelle vermerkt.
Die maßgebenden gesetzlichen Regelungen sind in §§ 78c-78g
Mit dem Zentralen Testamentsregister werden zwei Ziele verfolgt:
Die Gebühren für die Registrierung sowie eventueller Berichtigungen, Ergänzungen, Folgeregistrierungen und Benachrichtigungen im Todesfall betragen bei Einzug durch das meldende Gericht bzw. den meldenden Notar einmalig und insgesamt 12,50 Euro.
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