2/4 04/2018 - 128. AL

2/4.1 Per Bescheid festgestellte Rentenrückforderungen des Rentenversicherungsträgers wirken gegen Erben

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.09.2017 - L 10 R 1734/17

Leitsatz

Werden gegen den Erblasser zu dessen Lebzeiten per Bescheid Ansprüche wegen überbezahlter Renten nach § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI geltend gemacht, bestehen diese als Nachlassverbindlichkeiten gegen die Erben.

Sachverhalt

Der Vater der Erben war vorverstorben und wurde von der Mutter der Erben (Erblasserin) beerbt. Alle Beteiligten sind Griechen.

Gegen die Erblasserin war zu deren Lebzeiten eine Rückforderung wegen nach dem Tod des Vaters überzahlter Rente (durch die Rentenversicherung als Versorgungsträger) per Bescheid geltend gemacht worden.

An den Vater wurde ab 1997 Altersrente in Deutschland ausbezahlt. Ab 2001 wohnte der Vater mit der Erblasserin in Griechenland, wo er 2011 verstarb. Der deutsche Rentenversicherungsträger erfuhr jedoch erst im Januar 2014 von dessen Tod und stellte mit Ablauf des Februar 2014 die Rentenzahlungen ein. Er hat von der Erblasserin als Erbin des Vaters 32.174,55 Euro überzahlte Renten (Zeitraum Tod des Vaters in 2011 bis Februar 2014) zurückverlangt, die sie (unstreitig) verbraucht hatte. Die Rentenversicherung berief sich auf § 118 Abs. 4 Satz 1 SGB VI.