2/4 06/2017 - 123. AL

2/4.1 Eingetragener Verein als Erbe nach ergänzender Testamentsauslegung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2017 - I-3 Wx 257/16

Leitsatz

Wird ein Verein als Erbe bestimmt und wird dieser insolvent, kann die ergänzende Testamentsauslegung ergeben, dass der vom Insolvenzverwalter "im Wege einer übertragenen Sanierung" ausgesuchte neue Betreiber Erbe wird.

Sachverhalt

Der Erblasser verstarb im Jahr 1995 kinderlos und ledig. Seine Eltern waren vorverstorben. Die einzige Angehörige war seine Schwester. Im Jahr 2004 errichtete der Erblasser ein notarielles Testament, in dem er wörtlich u.a. wie folgt bestimmte:

"Zu meinem Alleinerben berufe ich das Tierheim … Kleve e.V., … in … Kranenburg-Mehr. Einen Ersatzerben möchte ich für den Fall des Erlöschens des Vereins vorerst nicht bestimmen."

Über das Vermögen des Tierheim "… Kleve e.V." wurde im Jahr 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der hier beteiligte Insolvenzverwalter übertrug mit Kauf- und Übernahmevertrag zur Fortführung des Geschäftsbetriebs "im Wege einer übertragenen Sanierung" das Inventar des Tierheims, sämtliche Tiere und sämtliche Arbeitsverhältnisse auf den neuen Betreiber des Tierheims. Die Auflösung des Tierheims wurde ins Vereinsregister eingetragen.