2/4 06/2019 - 135. AL

2/4.1 Anwaltshaftung für Verjährung von Pflichtteilsansprüchen

BGH, Urteil vom 24.01.2019 - IX ZR 353/17

Redaktionelle Leitsätze

Die Verjährung des Pflichtteilszahlungsanspruchs wird nicht durch die Erhebung einer Auskunftsklage gehemmt. Dazu wäre ein Verjährungsverzicht, eine Mediation über den Gegenstand des Zahlungsanspruchs oder eine Zahlungsklage geeignet.

Ein Anerkenntnis nach §  212 Abs.  1 Nr. 1 BGB setzt voraus, dass keine Einwendungen gegen Grund und Höhe des Anspruchs erhoben werden. Wenn eine Haftung des Anwalts dem Grunde nach besteht, ist diese aber der Höhe nach begrenzt auf den tatsächlichen Anspruch, unter Abzug von Vorempfängen nach §§  2315, 2316 BGB.

Sachverhalt