2/4 10/2017 - 125. AL

2/4.1 Barabhebungen auf der Grundlage einer General- und Vorsorgevollmacht

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.05.2017 - 9 U 167/15

Leitsatz

Hebt ein Kind mit der von einem Elternteil erteilten General- und Vorsorgevollmacht Bargeld ab, ist i.d.R. das Auftragsrecht anwendbar. Die Beweislast dafür, dass die abgehobenen Gelder auftragsgemäß verwendet wurden, obliegt dem Auftragnehmer.

Sachverhalt

Nach dem Tod der Mutter im Jahr 2012 wurde der hier klagende Bruder Alleinerbe. Er macht Zahlungsansprüche gegen seine hier beklagte Schwester geltend. Seine Schwester hatte zu Lebzeiten der Mutter verschiedene Geldbeträge von dieser erhalten.

Nachdem die Mutter pflegebedürftig wurde, wohnte diese ab 1986-2004 bei ihrem Sohn. Dieser pflegte und versorgte seine Mutter zusammen mit seiner Ehefrau. Die Mutter übertrug daraufhin im Jahr 2001 ihren Erbteil von 1/2 nach dem vorverstorbenen Ehemann gegen vergangene und zukünftige Pflegeleistungen auf ihren Sohn. Als die Ehefrau ebenfalls krank wurde, zog die Mutter im Jahr 2004 in den Haushalt der Tochter und wurde bis 2010 von dieser gepflegt. Von November 2010 bis zu ihrem Tod wohnte sie in einem Pflegeheim.