2/4 10/2020 - 143. AL

2/4.1 Ausschluss eines Abfindungsanspruchs als Schenkung i.S.v. §  2325 Abs.  1 BGB

BGH, Urteil vom 03.06.2020 - IV ZR 16/19

Leitsatz des Gerichts

Die bei einer zweigliedrigen, vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbarte Anwachsung seines Gesellschaftsanteils beim überlebenden Gesellschafter unter Ausschluss eines Abfindungsanspruchs kann eine Schenkung i.S.v. §  2325 Abs.  1 BGB sein.

Sachverhalt

Der Kläger als Pflichtteilsberechtigter verlangt von der Beklagten die Ermittlung des Werts zweier Eigentumswohnungen. Er ist der Sohn aus erster Ehe des 2017 verstorbenen Erblassers, der seit 1991 in zweiter Ehe mit der Ehefrau, Alleinerbin und Beklagte, verheiratet war.

Mit notariellem Kaufvertrag von 2008 erwarb eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (G1), zur Hälfte gehalten von dem Erblasser und der Beklagten, eine Eigentumswohnung. Der Erblasser und die Beklagte in Gesellschaft bürgerlichen Rechts wurden als Eigentümer eingetragen. Die Finanzierung erfolgte über ein durch Grundschuld gesichertes Darlehen i.H.v. 125.000 Euro auf, für das sie zu gleichen Teilen hafteten. Der restliche Kaufpreis wurde aus Eigenmitteln finanziert. Zins und Tilgung des Darlehens wurden aus den Mieteinnahmen der Wohnung gezahlt. Die Wohnung ist an den gemeinsamen Sohn des Erblassers und der Beklagten vermietet. Der Mietzins liegt unter der ortsüblichen Miete.