2/4 12/2017 - 126. AL

2/4.1 Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf notarielles Nachlassverzeichnis

OLG München, Urteil vom 01.06.2017 - 23 U 3956/16

Leitsatz

Fordert der Pflichtteilsberechtigte ein notarielles Nachlassverzeichnis, obwohl er bereits ein nicht notarielles Verzeichnis hat und der Nachlass überschuldet ist, ist dieses Verlangen grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich.

Sachverhalt

Die Erbin wurde durch den pflichtteilsberechtigten Kläger, Sohn von ihr und dem Erblasser, im Rahmen der Stufenklage in Anspruch genommen. Erbvertraglich war bestimmt: Die Ehegatten sind Vollerben, Schlusserben sind der andere Sohn des Erblassers und dessen Tochter. Unstreitig hat die Erbin dem Pflichtteilsberechtigten ein umfangreiches Nachlassverzeichnis mit Belegen überreicht und weitere Auskünfte über den Nachlass auf Aufforderung rund zwei Monate später nochmals ergänzt. Dabei war es unstreitig, dass der Pflichtteilsberechtigte elf Jahre vor dem Tod die Vermögensverhältnisse des Erblassers "bestens" gekannt und mit dem Erblasser seit vielen Jahren keinen Kontakt hatte. Auch war unstreitig, dass die Erbin und der Pflichtteilsberechtigte seit langen Jahren zerstritten waren und die Erbin bereits sehr betagt sowie gesundheitlich angeschlagen war.