2/4 12/2020 - 144. AL

2/4.1 Auslegung eines Vollstreckungstitels hinsichtlich der Zugangsgewährung eines Benutzerkontos

BGH, Beschluss vom 27.08.2020 - III ZB 30/20

Redaktioneller Leitsatz

Im Rahmen der Vollstreckung betreffend den Zugriff auf ein Nutzerkonto in einem sozialen Netzwerk, wenn der ursprüngliche Nutzer verstorben ist, muss der vollstreckende Erbe rechtlich und faktisch einen Zugang zum Nutzerkonto erhalten, wie ihn der Erblasser hatte.

Sachverhalt

Die Parteien streiten über den Zugang zum Benutzerkonto eines sogenannten sozialen Netzwerks, das die Schuldnerin betreibt. Die Gläubigerin hat beansprucht, Zugang zu dem bei der Schuldnerin unterhaltenen Konto ihrer verstorbenen minderjährigen Tochter und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten zu erhalten. Sie ist neben deren Vater Mitglied der Erbengemeinschaft.

Das LG hat die Schuldnerin verurteilt, der Erbengemeinschaft Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto der Erblasserin und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten zu gewähren. Auf die Berufung der Schuldnerin hat das KG das Urteil des LG abgeändert und die Klage abgewiesen. Auf die Revision der Gläubigerin hat der BGH das Urteil des KG aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des LG zurückgewiesen.