EuGH (Sechste Kammer), Urteil vom 09.09.2021 - C-422/20
1. | Negative Kompetenzstreitigkeiten sind im Rahmen der |
2. | Art. |
3. | Die Gerichte der Mitgliedstaaten sind untereinander nicht befugt, ihre Entscheidungen zu prüfen. |
Im Ausgangsverfahren beantragte nach dem Tod ihres Ehemannes am 09.03.2017 die Witwe beim AG Düren auf Grundlage eines am 14.06.1990 in deutscher Sprache errichteten handschriftlichen Testaments, mit dem sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben eingesetzt hatten, die Erteilung eines Erbscheins nach nationalem Recht und die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses.
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