2/5 02/2021 - 145. AL

2/5.1 Minderung des zu berücksichtigenden Werts des Nießbrauchrechts

FG Münster, Urteil vom 27.08.2020 - 3 K 722/16 (Revision anhängig beim BFH - II R 8/20)

Redaktionelle Leitsätze

1.

Wird ein Grundstück unter Vorbehalt des Nießbrauchs geschenkt, gehört die aus dem Vorbehaltsnießbrauch erwachsende Belastung des Erwerbers zu den mit dem Erwerb und seiner Erlangung im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs nach §  10 Abs.  5 ErbStG abzuziehen sind.

2.

Bei der Ermittlung des Werts von Nießbrauchrechten an Grundstücken ist von den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung auszugehen und sind zur Berechnung des Jahreswerts die vom Nießbraucher zu tragenden Aufwendungen abzuziehen.

3.

Wenn der Beschenkte die auf dem übertragenen Grundbesitz lastenden Verbindlichkeiten ausschließlich mit dinglicher Wirkung übernommen hat und der persönliche Schuldübergang auf den Beschenkten bis zum Erlöschen des Nießbrauchrechts aufschiebend bedingt ist, dann ist der Jahreswert des Nießbrauchrechts nicht um die vom Nießbraucher weiterhin persönlich getragenen Zinsleistungen und Tilgungsleistungen zu mindern.

Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Berechnung des Jahreswerts eines Nießbrauchrechts, das gem. §  10 Abs.  5 ErbStG nachlassmindernd berücksichtigt wird.