2/5 12/2017 - 126. AL

2.5.1 Abfindungsbesteuerung beim Verzicht auf den künftigen Pflichtteilsanspruch

BFH, Urteil vom 10.05.2017 - II R 25/15, BFH/NV 2017, 1391

Leitsatz

Die Besteuerung der Abfindung, die ein künftiger gesetzlicher Erbe an einen anderen Erben für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch zahlt, richtet sich nach der zwischen den Erben maßgebenden Steuerklasse (Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung). Vorerwerbe vom künftigen Erblasser sind nicht zu berücksichtigen.

Sachverhalt

Der Sohn S erhielt von seiner Mutter im Jahr 2002 eine Schenkung. 2006 schloss S mit seinen drei Brüdern einen notariell beurkundeten Erbschaftsvertrag. Hierin verzichtete er für den Fall, dass er durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge seiner Mutter ausgeschlossen sein sollte, auf die Geltendmachung seines Pflichtteilsanspruchs und auch auf etwaige Pflichtteilsergänzungsansprüche. Es wurde weiterhin vereinbart, dass die Brüder ihm dafür eine Abfindung zu zahlen hätten.

a) Steuerfestsetzung durch das Finanzamt